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SEPA-Zahlungsverkehr

Aus Kontonummer und Bankleitzahl wird IBAN und BIC

SEPA1 verändert seit 2014 den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dadurch werden unter anderem Formate für Bankverbindungen, Überweisungen und Lastschriften neu festgelegt. Auch der Wasserbeschaffungsverband Mittleres Störgebiet hat im Zuge der Hebung 2013 auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt.

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen und Lastschriften sind nur noch IBAN2 und BIC3 des Kontoinhabers zu verwenden. Inlandszahlungen konnten übergangsweise noch bis zum 31.01.2016 mit der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl erfolgen.

Seit dem 01.02.2014 sind Lastschrifteinzüge nur noch im europäisch einheitlichen SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Dazu werden nationale Kontonummern und Bankleitzahlen durch europäische Merkmale (IBAN und BIC) ersetzt. Die Einzugsermächtigung wird durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst. Zusammen mit der Gläubigeridentifikationsnummer und der Mandatsreferenz ermöglichen IBAN und BIC den Geldinstituten eine eindeutige Erkennung der Ermächtigung des Zahlungspflichtigen gegenüber dem Gläubiger.

Wichtiger Hinweis:

Für das SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir von Ihnen eine originale Unterschrift!

Direkt zur SEPA-Lastschriftmandat WBV Mittleres Störgebiet
Direkt zur SEPA-Lastschriftmandat DSV Feldhusen
Direkt zur SEPA-Lastschriftmandat DSV Stellau
Direkt zur SEPA-Lastschriftmandat GPV Bramau
Direkt zur SEPA-Lastschriftmandat GPV Großenaspe-Wiemersdorf
Direkt zur SEPA-Lastschriftmandat WaBoV Quarnstedt
Direkt zur SEPA-Lastschriftmandat WLG Sarlhusen

Weitere Informationen im Internet unter:

www.sepadeutschland.de
www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de

Erläuterungen:
1 SEPA: Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
2 IBAN: International Bank Account Number = Internationale Bankkontonummer
3 BIC: Business Identifier Code = Geschäftskennzeichen