Wasserbeschaffungsverband novelliert Preissystem
Die Wasserabgabe des Wasserbeschaffungsverbandes Mittleres Störgebiet ist seit 2022 rückläufig. Verbunden damit sind zwangsläufig sinkende Einnahmen, denen auf der Ausgabenseite permanent steigende Kosten gegenüberstehen.
Kennzeichnend für die Wasserversorgung im Allgemeinen ist ein nicht unerheblicher Fixkostenanteil, u.a. für Personal, Strom, Unterhaltungsaufwendungen, welcher je nach Größe des Unternehmens bei ca. 80 % einzuordnen ist. Die Möglichkeiten von Kosteneinsparungen sind dabei äußerst begrenzt und in nennenswerten Bereichen bereits weitgehendst ausgeschöpft. Anzusprechen sind hier z.B. der Einbau energieeffizienter Brunnenpumpen, Bündelung des Materialeinkaufs oder der Abschluss langfristiger Stromverträge. Letztendlich können Ertragseinbußen nur durch Reduzierung von Investitionen oder Minderung von Erhaltungsaufwendungen kompensiert werden, was bekanntermaßen auf lange Sicht kontraproduktiv ist (Stichwort: Havarien von Rohrleitungen).
Seit Jahren sinkende Wasserverbrauchszahlen führten letztendlich dazu, das Preissystem im Hause des WBV zu überdenken. Ziel dabei war es, den Fixkostenanteil über kalkulativ konstante Größen, sprich über Erlöse aus der Grundgebühr zu decken, um somit eine feste Größe im Bereich der Einnahmen zu erhalten und die Kosten der Wasserversorgung gleichmäßiger auf alle Kunden zu verteilen. Dies erscheint in Hinblick auf Demographie und Klimawandel umso wichtiger, da zu erwarten ist, dass die betrieblichen Aufwendungen u.a. für Materialbeschaffung, Strom, Fremdleistungen und Gehälter der Mitarbeiter kontinuierlich von Jahr zu Jahr weiter steigen.
Auf Beschluss des Verbandsausschusses wird der Wasserpreis um 0,11 €/m, auf 1,40 €/m³ netto gesenkt und der Staffelbeitrag für Verbräuche > 301 m³ abgeschafft. Im Umkehrschluss wird der monatliche Grundbeitrag für verbaute Wasserzähler deutlich angepasst.
Für Wasserzähler der Größe Q3=4 (QN 2,5) wird eine monatliche Gebühr von 15,00 €/mon erhoben. Die Grundpreise der nachfolgenden Zählergrößen werden entsprechend im Verhältnis angeglichen. Das neue Preissystem tritt zum 01.06.2025 in Kraft.
Kennzeichnend für die Wasserversorgung im Allgemeinen ist ein nicht unerheblicher Fixkostenanteil, u.a. für Personal, Strom, Unterhaltungsaufwendungen, welcher je nach Größe des Unternehmens bei ca. 80 % einzuordnen ist. Die Möglichkeiten von Kosteneinsparungen sind dabei äußerst begrenzt und in nennenswerten Bereichen bereits weitgehendst ausgeschöpft. Anzusprechen sind hier z.B. der Einbau energieeffizienter Brunnenpumpen, Bündelung des Materialeinkaufs oder der Abschluss langfristiger Stromverträge. Letztendlich können Ertragseinbußen nur durch Reduzierung von Investitionen oder Minderung von Erhaltungsaufwendungen kompensiert werden, was bekanntermaßen auf lange Sicht kontraproduktiv ist (Stichwort: Havarien von Rohrleitungen).
Seit Jahren sinkende Wasserverbrauchszahlen führten letztendlich dazu, das Preissystem im Hause des WBV zu überdenken. Ziel dabei war es, den Fixkostenanteil über kalkulativ konstante Größen, sprich über Erlöse aus der Grundgebühr zu decken, um somit eine feste Größe im Bereich der Einnahmen zu erhalten und die Kosten der Wasserversorgung gleichmäßiger auf alle Kunden zu verteilen. Dies erscheint in Hinblick auf Demographie und Klimawandel umso wichtiger, da zu erwarten ist, dass die betrieblichen Aufwendungen u.a. für Materialbeschaffung, Strom, Fremdleistungen und Gehälter der Mitarbeiter kontinuierlich von Jahr zu Jahr weiter steigen.
Auf Beschluss des Verbandsausschusses wird der Wasserpreis um 0,11 €/m, auf 1,40 €/m³ netto gesenkt und der Staffelbeitrag für Verbräuche > 301 m³ abgeschafft. Im Umkehrschluss wird der monatliche Grundbeitrag für verbaute Wasserzähler deutlich angepasst.
Für Wasserzähler der Größe Q3=4 (QN 2,5) wird eine monatliche Gebühr von 15,00 €/mon erhoben. Die Grundpreise der nachfolgenden Zählergrößen werden entsprechend im Verhältnis angeglichen. Das neue Preissystem tritt zum 01.06.2025 in Kraft.